Elternrat
In jeder Klasse werden ein Elternvertreter und ein Stellvertreter sowie Mitglieder für die Klassenkonferenz gewählt. Die Wahlen finden in den Jahrgängen 5, 7, 9 und 11 statt.
Aufgaben der Elternvertreter / innen
Zu den Aufgaben gehören:
- Die Einladung und Organisation von mindestens einem Elternabend pro Schuljahr sowie
- Die Teilnahme an den Schulelternratssitzungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden.
- Sie informieren die Eltern der Klasse über ihre Arbeit im Schulelternrat.
- Sie führen Beschlüsse der Klassenelternschaft aus.
- Sie sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse und vermitteln zwischen Lehrern und Eltern.
- Sie tauschen sich in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung aus.
Alle Elternvertreter zusammen bilden den Schulelternrat und wählen aus deren Mitte eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in und (an unserer Schule) vier Beisitzer/innen und außerdem noch Gesamtkonferenzvertreter sowie Fachkonferenzvertreter.
Der Schulelternrat wählt auch die Vertreter für den Schulvorstand. Wählbar sind:
- Die Mitglieder aus dem Schulelternrat
- Jede/r Erziehungsberechtigte, der/die keine Funktion innehat.
Der Schulelternrat wirkt an vielfältigen Veranstaltungen der Schule mit:
- Schnuppertag
- Schulanmeldung
- Einschulungsveranstaltung
- Schulbuchausgabe
- Mündlicher Abiturprüfung, Busproblemen, Projekttagen, Schulfesten etc.